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über den VGSN

Was ist der VGSN?
Der Verein führt den Namen ”Verein der Ganzheitlichen Schamanischen Naturheiltherapeuten nach Methode Ingrid Kamper“, kurz genannt VGSN.
Er hat seinen Sitz in Österreich und erstreckt seine Tätigkeit auf die ganze Welt.
Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

 

Der Vorstand des VGSN besteht aus sechs Mitgliedern:
Obfrau Dir. Ingrid Kamper Wörtherseehexe Ingrid und Stellvertreterin Isabella Trampitsch „Espisa“
Schriftführerin Margit Taraud „Espirima“ und Stellvertreterin Brigitte Kamper „Briganti“
sowie Kassierin Sylvia Gasser und Stellvertreterin Brigitte Brandstätter (= nur bis zur Neuwahl)

 

 

Zu welchem Zweck wurde der VGSN gegründet?
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt im Sinne der Bundesabgabenverordnung gemeinnützige Vereinstätigkeiten und ist frei von politischen und weltanschaulichen Einflüssen bzw. bekennt sich vorbehaltlos zum demokratischen Österreich.

Weiteres wie folgt:

  • Erweiterung und Wahrung des Berufsbildes der Ganzheitlichen Schamanischen Naturheiltherapeuten nach Methode Ingrid Kamper, kurz genannt GS-Naturheiltherapeuten
  • Unterstützung und Förderung der Ganzheitlichen Schamanischen Naturheiltherapeuten nach Methode Ingrid Kamper Qualitätsstandards schaffen
  • Anerkennung von ganzheitlichen schamanischen Naturheilmethoden
  • Herausgabe von Infoblatt bzw. Zeitschrift
  • Qualitätssicherung durch fachliche Aus- und Weiterbildung der Vereinsmitglieder

Kurz: Der Verein dient nicht zur persönlichen Bereicherung, sondern, dass das Berufsbild durch verantwortliches Arbeiten anerkannt bleibt und wir dadurch einen hohen Qualitätsstandard halten! Ein weiteres Ziel ist es, mit den Ärzten und Psychologen zusammenzuarbeiten.

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks bzw. zur Erhaltung des Vereins
Der Vereinszweck soll durch die angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen:
Versammlungen, Vorträge, gesellige Zusammenkünfte, Diskussionsabende
Herausgabe von Infoblatt bzw. Zeitschrift
Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen

Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Erträgnisse aus Veranstaltungen oder aus vereinseigenen Unternehmungen, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen

 

 

Voraussetzungen die für Mitgliedschaft erforderlich sind?

  • Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, die das 21. Lebensjahr erreicht haben und die Auflagen der Akademie GS-Naturheiltherapeuten nach Methode Ingrid Kamper erfüllen.
  • Karma- & Spiegelarbeit nach Methode Ingrid Kamper kennen und umsetzen
  • Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  • Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

 

 

Richtlinien, Aufgaben und Verpflichtungen der VGSN-Mitglieder?
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

 

Alle Mitglieder haben folgendes einzuhalten:

  • die Statuen des VGSN sowie alle damit verbundenen Richtlinien
  • Bewahrung des Berufsbildes des GS-Naturheiltherapeuten im positiven Sinn
  • unaufgefordert die leserlich ausgefüllte Beitrittserklärung der Schriftfüherin Margit Taraud zu senden
  • den jährlichen Mitgliedsbeitrag von € 20,- selbstständig bei Kassiererin Sylvia Gasser oder auf das Konto des VGSN unaufgefordert am Anfang des Jahres bzw. bei Beitritt einzuzahlen

Aufgabe des unterstützendes Mitgliedes:

  • die Philosophie der Akademie GS-Naturheiltherapeuten nach Methode Ingrid Kamper sowie des Mentalen Lichtzentrum im positiven Sinn durch Selbstanwendung und Vorleben verbreiten wollen.
  • Menschen die durch unserer Arbeit ihr Leben positiv verändert haben und so den Verein sowie das Berufsbild des GS-Naturheiltherapeuten positiv unterstützen möchten.

Aufgabe des aktives Mitgliedes:

  • 7 Grundprinzipien/Punkte des VGSN-Ehrenkodex einhalten
  • Eigenverantwortliches Arbeiten sowie Weiterbilden um bruchstückhaftes Wissen zu vermeiden
  • Pflichtbewusstes sowie eigenverantwortliches Arbeiten an sich sowie mit den Klienten
  • Mithilfe bei der Unterschriftensammlung für die staatliche Anerkennung des Berufes durch auflegen der Listen in den eigenen Praxen und selbstständiges abgeben im Mentalen Lichtzentrum.

Was heißt EIGENVERANTWORTUNG?
Ich übernehmen die volle Verantwortung und Konsequenzen für mein fühlen, denken, sprechen und handeln, ebenso für Unwissenheit und bruchstückhaftes Wissen. Vermeide Ausreden und Schuldzuweisungen und übernehme die Verantwortung/Konsequenz.

 

 

Welchen Vorteil haben Mitglieder des VGSN?

  • Gemeinschaftsförderung für alle, die diese Arbeit ausüben
  • Schutz (rechtsmäßiger) wenn einem Mitglied etwas widerfährt, ist er rechtsmäßig vom Verein abgesichert. Der Vorstand vertritt dich als Mitglied nach außen hin.
  • Bewahrung des Berufsbildes und Einsicht in die Statuten
  • Nutzung des Logos sowie ESP-Netzwerkes (Internet, Veranstaltungen, Therapeutenliste…)
  • Mitspracherecht bei Spendenvergabe und Stimmrecht
  • Teilnahme bei den Sitzungen des VGSN, und somit Neuheiten & wichtige Informationen für sich persönlich sowie das Berufsbild zu erhalten.
  • Nach einem Jahr guter Arbeit bekommt der GS-Naturheiltherapeut ein Gütesiegel. Das Gütesiegel muss schriftl. vom Mitglied selbst beantragt werden.

 

 

Wodurch kommt es zum Ausschluss oder Beendigung der Mitgliedschaft?

  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit erfolgen.
  • Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung, anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder, welche den Vereinszweck verletzen, die Interessen des Vereins schädigen aus dem Verein mit einfacher Mehrheit auszuschließen.

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